Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen (NM)
Kinder, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen, kann eine NM gewährt werden.![]()
Nachteilsausgleich (NAM)
Die Nachteilsausgleichsmassnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung und/oder Funktionsstörung und dienen dadurch bedingte Erschwernisse zu verringern.![]()
Begabtenförderung
Kinder mit erhöhten Kompetenzen
(3H – 8H) werden ausserhalb der Stammklasse gezielt gefördert. Voraussetzung für die Zulassung ist die vorgängige Abklärung durch die Schulpsychologin.
