Förderung

Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen (NM)

Kinder, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen, kann eine NM gewährt werden.

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (VM)

Die VM richten sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen, bedingt durch eine Behinderung.

Deutsch als Zweitsprache
(DaZ)

Im DaZ-Unterricht werden mehrsprachige Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache gezielt unterstützt. Der DaZ-Unterricht ist eine Ergänzung zum regulären Unterricht.


Nachteilsausgleich (NAM)

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung und/oder Funktionsstörung und dienen dadurch bedingte Erschwernisse zu verringern.

Begabtenförderung

Kinder mit erhöhten Kompetenzen
(3H – 8H) werden ausserhalb der Stammklasse gezielt gefördert. Voraussetzung für die Zulassung ist die vorgängige Abklärung durch die Schulpsychologin.